AGB - Jürgen Bauer

Allgemeines

Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch Jürgen Bauer erstellten Angebote, erbrachten Lieferungen und Leistungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung bzw. durch Annahme von Lieferungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn sie von Jürgen Bauer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.

Rechte

a. Urheber-Rechte, Nutzungsrechte etc.

Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum des Urhebers. Das Bildmaterial ist grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen. Bearbeitung, Umarbeitung oder Nachbildung der Bilddaten bedarf der Zustimmung.

b. Persönlichkeitsrechte

Der Fotograf Jürgen Bauer haftet nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit einer Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Der Verwender trägt in jedem Fall die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und die sich aus der werblichen Verwendung ergebende etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen (Werbung etc.) die Zustimmung abgebildeter Personen vor der Veröffentlichung einzuholen.

Honorare

Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig, auch die Verwendung auf – privaten - Internetseiten. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung. Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, CD-Cover, Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv - unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwertungszusammenhang - erneut Honorar fällig. Bei Fotonutzungen ohne vorherige Genehmigung wird für die Nachlizensierung ein Aufschlag von 75% auf das anzuwendende Lizenzhonorar fällig. Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar.

Urhebervermerk / Belegexemplar

Der Urhebervermerk bei Veröffentlichungen muss wie folgt lauten: Copyright: Jürgen Bauer.
Der Kunde ist verpflichtet, diesen Urhebervermerk bei Veröffentlichung am Foto anzubringen. Wird diese Verpflichtung verletzt, wird ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. zu beanspruchende Grundhonorar erhoben. Von jeder Veröffentlichung sind unaufgefordert zwei vollständige Belegexemplare mit Anstrich kostenlos zuzusenden.

Rechtswahl, Gerichtsstand

Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Obernburg am Main.